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Regesta of the Counts of Ziegenhain

1423

Die Grafen von Ziegenhain verpfänden die Burg zu Burg-Gemünden

Regest-Nr. 578

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt (?).
Document Description: Pergament, durch Nässe verwittert mit starkem Textverlust gegen Ende der Urkunde.
Regesta: Becker, Riedesel 2, UB, S. 102, Nr. 392.
Regestum
Hermann (II.) Riedesel und seine Frau Margarethe haben von den Gebrüder Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] zu Ziegenhain und Nidda deren Burg zu Burg-Gemünden (Gemunden an der Straße) für 1750 Rheinische Gulden als Pfand. Von dieser Summe haben ihnen die Grafen 400 Gulden wiedergegeben, um sie an der Burg zu verbauen. Wenn die Grafen die Burg von ihnen lösen sollten, ehe die 400 Gulden verbaut wären, sollen sie an der Pfandsumme abgehen.
References

Granter

Riedesel, Hermann II. · Riedesel, Margarethe

Recipient

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.

Other Places

Burg-Gemünden, Burg

Keywords

Verpfändungen · Pfandschaften · Burgen, Verpfändung von · Währungen, Rheinische Gulden · Wiederkäufe, Bedingungen für · Wiederkaufsrechte · Grafen, Verkäufe der

Text Basis

Regestum

Becker, Riedesel 2, UB, S. 102, Nr. 392.

Citation
Ziegenhainer Regesten online Nr. 578 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/zig/id/578> (Stand: 05.05.2026)