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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Heinrich und Johann Leuthofer schwören den Grafen von Ziegenhain Urfehde
Regest-Nr. 1272
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Document Description: Pergament. Seal: Siegel anhängend. - Regestum
- Die Brüder Heinrich und Johann Leuthofer (Loithovir) bekunden, dass sie den Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Ciegenhain) und Nidda (Nidde), ihren Erben, ihrem Land und ihren Leuten in keiner Weise Schaden zufügen, weder mit Worten noch durch Taten. Im Falle eines Verstoßes sollen sie 60 Mark Rauschenberger (Ruschinberger) Währung an die Grafen entrichten. Als Bürgen sind eingesetzt: Hermann Wollnweber (Wolnwebir) der Ältere und Hermann Wollnweber der Jüngere, Heinrich Mertin und Johann Fleische. Siegler: für die Aussteller siegeln Bürgermeister und Schöffen der Stadt Rauschenberg. Gegebin uff den montag nach Invocavit Anno domini M CCCC XXII.
- References
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Granter
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Recipient
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
Wollnweber, Hermann der Jüngere · Wollnweber, Hermann der Ältere · Mertin, Heinrich · Fleische, Johann
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Other Places
Rauschenberg, Bürgermeister · Rauschenberg, Schöffen · Rauschenberg, Pfennig
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Keywords
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Siegel, städtische
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1272 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1272> (Stand: 05.05.2026)


