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Regesta of the Landgraves of Hesse

1333 September 3

Bestätigung einer mit Zustimmung des Landgrafen zu Witzenhausen erbauten Kapelle

Regest-Nr. 906

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Pergament. Das anhängende Siegel des Ausstellers ist gut erhalten. Rückwärts Rubrum des 15./16. Jahrhunderts.
Prints: Ledderhose, Beschreibung des Kirchenstaats, S. 54-56, Anm.
Regestum
Köln. - Heinricus, von Gottes Gnaden Erzbischof. von Mainz, bestätigt die vor der Torbrücke (pons valve) von Wiczenhusen von den dortigen Bürgern Gotfridus de domo lapidea und seiner Schwester Osterlindis, der Witwe des + Heinricus genannt Somerfogyl, mit Zustimmung des Landgrafen Heinricus neu erbaute Kapelle, ihren Bau und die ihr von den Erbauern und anderen geschenkten Einkünfte, weiht sie Gott und erteilt das Recht, mit Genehmigung des zuständigen Pfarrers vorläufig an einem Tragaltar in der Kapelle die Messe zu feiern, bis sie bequem geweiht werden kann.
Datum: Colonie 3 Non. Septembris.
References

Other Persons

Mainz, Erzbischöfe, Heinrich III. von Virneburg · Domo lapido, Gotfridus de, Bürger zu Witzenhausen · Osterlindis, Witwe des Heinrich gen. Somerfogyl, Bürgerin zu Witzenhausen · Somerfogyl, Heinrich gen., Bürger zu Witzenhausen · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Köln, Witzenhausen, Torbrücke · Witzenhausen, Bürger

Keywords

Brücken · Torbrücken · Bürger · Kapellen · Pfarrer · Tragaltäre · Messefeiern · Kapellenweihe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Huyskens, Werraklöster

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 906 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/906> (Stand: 06.05.2026)