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Regesta of the Landgraves of Hesse
1497 November 12
Friedrich von Göns erhält einen Teil der Bede aus Widdersheim
Regest-Nr. 7863
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Gonse, 1 Wiedersheyn, mit angehängtem stark beschädigten Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 91v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 66, Nr. 254. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Friedrich von Göns mit sechs Pfund Heller Geld Niddaer Währung aus der Bede zu Widdersheim, wie seine Vorfahren sie von den Vorfahren des Landgrafen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 60 Pfund Heller Geld, die er dann an Erbe und Gut im Fürstentum anlegen und zu Mannlehen empfangen soll.
Sontag nach Martini des heiligen bischofs. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Göns, Friedrich von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Währungen, Niddaer · Bede · Lehen, erbliche · Gülten · Erbe · Güter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von · Mannlehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7863 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7863> (Stand: 25.05.2026)

