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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 November 12

Die Erben Philipp von Lindaus erhalten dessen 20 fl. Manngeld

Regest-Nr. 5507

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 95/7 (Provenienz: St. Goar, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 207 Nr. 2472.
Regestum
Ritter Johann Frei von Dehrn und Jakob von Lindau, Schwäger (gesweghere), bekunden, daß ihr Schwiegervater (swegerherre) und Vater, der + Philipp von Lindau, von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren jährlich zu Martini aus dem Zoll von St. Goar 20 fl. Manngeld erhielt, die eine Zeitlang rückständig geblieben seien. Nunmehr hat der Landgraf ihnen als Erben, denen das Geld zusteht, die 20 fl., jedoch noch ohne die Rückstände, durch den St. Goarer Zollschreiber Otto Snurwecke entrichten lassen, worüber sie diesem quittieren.
Es siegelt Johann Frei.
Uff dinstag nach sant Martinstag a. etc. 93.
References

Other Persons

Dehrn, Johann [II.] Frei von · Lindau, Jakob von, Sohn des Philipp · Lindau, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Snorwecke, Otto

Other Places

St. Goar, Zoll · St. Goar, Zollschreiber

Keywords

Schwäger · Schwiegerväter · Verwandte · Söhne · Zahltermine · Zölle · Manngelder · Erben · Schulden · Zollschreiber · Quittungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5507 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5507> (Stand: 09.05.2026)