Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1328 November 13

Bischof von Münster bestätigt Vertrag zwischen Landgraf Otto und Graf Heinrich

Regest-Nr. 3516

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Waldeckisches Archiv, Nachträge. Siegel des Bischofs abhangend, beschädigt.
Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 287 Anm. zu Nr. 783.
Regestum
Bischof Ludwig von Münster bekennt, zugegen gewesen zu sein, als der Vertrag zwischen dem verstorbenen Landgrafen Otto und Graf Heinrich abgeschlossen wurde. Falls der Landgraf die Schlösser Wolfhagen und Frankenberg bis Ostern 1328 nicht einlösen würde, so sollte nach einer weiteren Vereinbarung die Hälfte der von beiden Schlössern einkommenden Bede zur Einlösung verwendet werden, würde dies nicht ausreichen, in den folgenden Jahren die ganze Bede bis zur vollständigen Tilgung der Pfandsumme.
Datum: des sunethaghes na sente Mertinestaghe.
References

Other Persons

Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen · Heinbrich, Graf

Other Places

Münster, Bischöfe · Wolfhagen, Burg · Frankenberg, Burg

Keywords

Bischöfe · Grafen · Verträge · Schlösser · Burgen · Pfänder, Auslösen von · Zahltermine · Osterfeste · Vereinbarungen · Bede · Schulden, Begleichen von · Pfandsummen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3516 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3516> (Stand: 07.05.2026)