Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 Juli 18

Die Stadt Treysa wird für eine Bürgschaft schadlos gehalten

Regest-Nr. 4959

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 89, Bl. 84v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 579 Nr. 1491.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß sein +Vetter Landgraf Wilhelm [III.] zum Nutzen des Fürstentums Hessen von Johann Claur d.Ä. und seiner Frau Margarethe 1000 fl. geborgt hat, wofür dieser jährlich Februar 22 50 fl. erhält, für die sich Bürgermeister und Rat der Stadt Treysa verbürgt haben. Auf deren Bitten verspricht er ihnen Schadloshaltung und ordnet an, daß der Ungelderheber zu Treysa diese 50 fl. aus dem dortigen Ungeld und den dortigen Erbzinsen bezahlen soll. Wenn diese nicht ausreichen, muß der Rentmeister zu Ziegenhain den Rest zugeben.
Sekret des Ausstellers.
Am sampstage nach Alexii a. 1500.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Clauer, Johann · Clauer, Margarethe, Frau Johanns

Other Places

Treysa, Rat · Ziegenhain, Rentmeister

Keywords

Vettern · Schulden · Darlehen · Bürgschaften · Räte · Bürgermeister · Schadlosbriefe · Ungelderheber · Ungeld · Erbzinsen · Rentmeister · Tilgungen, jährliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4959 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4959> (Stand: 26.05.2026)