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Regesta of the Landgraves of Hesse
1483 Oktober 13
Wilhelm I. befiehlt die Auszahlung des Jägerlohns
Regest-Nr. 4207
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/4 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Rückvermerk: Hiruff Peter jeger unde Henchen Jupans iglichem 2 gulden. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 379 Nr. 1632. - Regestum
- [Reichenbach]. - Wilhelm [I.] d. Ä. an den Kammerschreiber Johann Noeß: Weist ihn an, den Jägern Schuhgeld und Lohn, die ihnen jetzt fällig sind, zu zahlen.
D. Richenbach off montagk nach Dionisii a. d. etc. 83. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Kammerschreiber · Finanzen, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Jäger · Lohn · Besoldungen · Schuhgelder · Lohn, Naturalien
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4207 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4207> (Stand: 28.05.2026)

