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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 März 12

Der Sohn des Nikolaus Hentzen erhält die Mühle in Weidenhausen

Regest-Nr. 6473

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 35, Bl. 26v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 824 Nr. 2132.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Nikolaus Hentzen Sohn zu Weidenhausen und seiner Frau Eilchen die landgräfliche Mühle auf der obersten Hütte über Weidenhausen. Sie sollen die Mühle in Wesen, Bau, Rat und Besserung halten, von den Mahlgästen eine angemessene Mahlgebühr (molter) nehmen, sie nicht überfordern und keine Neuerungen einführen. Dafür müssen sie jährlich zu Martini 12 Mutt trockenen Korns guter Frucht Marburger Maßes an den Rentmeister zu Blankenstein liefern. Solange Nikolaus diese Bedingungen erfüllt, wird ihn der Landgraf nicht der Mühle entsetzen. Die Leute der Dörfer, die der Mühle am nächsten liegen, sollen bei ihm mahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uf sonobint nach dem sontage Oculi a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hentzen, Nikolaus · Hentzen, Nikolaus, Sohn des Nikolaus · Hentzen, Eilchen, Frau des Nikolaus, Sohn des Nikolaus

Other Places

Weidenhausen · Weidenhausen, Mühle auf der letzten Hütte · Marburg, Maß · Blankenstein, Rentmeister

Keywords

Lehen · Söhne · Ehefrauen · Verwandte · Mühlen · Mahlgäste · Mahlzwänge · Instandhaltungsverpflichtungen · Mahlgebühren · Abgaben, Getreide · Korn · Rentmeister · Maße, Marburger · Dörfer

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6473 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6473> (Stand: 08.05.2026)