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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 Januar 8
Siebert Fischer kauft eine Gülte von Meingoß Holzapfel
Regest-Nr. 6486
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 48, Bl. 32v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 828 Nr. 2145. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß der Gießener Bürger Siebert (Sipe) Fischer eine Gülte von 6 fl. von Meingoß Holzapfel zu Vetzberg wiederkäuflich für 120 fl. gekauft hat. Meingoß soll die Gülte gleichwohl weiterhin vermannen. Löst er sie nicht wieder ein, behält sich der Landgraf das Recht der Einlösung vor.
Siegel des Ausstellers.
Am sambstage nach epiphanias domini a. d. 1491. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fischer, Siebert, Bürger in Gießen · Vetzberg, Meingoz von
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Other Places
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Keywords
Lehensherren · Verkäufe, Zustimmung zu · Wiederkaufsrechte · Gülten · Lehen, Vermannen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6486 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6486> (Stand: 26.05.2026)

