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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 Juni 3
Die von Rodenhausen erhalten einen Teil des Zehnten in Leihgestern
Regest-Nr. 7738
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rodenhausen, 7 Leihgestern, mit angehängtem Siegel des Kuno von Rodenhausen. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 44v-45r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 29, Nr. 113. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder und Vettern Kraft, Wigand und Kuno von Rodenhausen mit dem achten Teil des Zehnten zu Leihgestern, drei Achteln des Zehnten zu Steinbach und ihrem kleinen Recht des Dorfzehnten, 15 Turnos Geld sowie Naturalgefällen aus dem sog. Rumpenheimer Gut dort, zwei Morgen Wiesen und Land hinter dem Spital zu Gießen sowie ihrem Teil des Gerichts Kirchberg, wie sie die von den +Vorfahren des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstage nach dem heiligen pingstage. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Radenhausen, Kraft [V.] von · Radenhausen, Wiegand [II.] von · Radenhausen, Kuno [III.] von
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Other Places
Leihgestern, Zehnte · Steinbach, Zehnte · Steinbach, Rumpenheimer Gut · Gießen, Spital · Kirchberg, Gericht
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Vettern · Verwandte · Zehnte · Dorfzehnte · Rechte · Naturalgefälle · Flurnamen · Wiesen · Spitäler · Gerichte · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7738 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7738> (Stand: 31.05.2026)

