Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1533 September 1

Henning und Barbara Grotheim schwören Urfehde

Regest-Nr. 15310

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4295 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 696⟩.
Document Description: Papier, vier Blatt (lt. Findbuch).
Seal: Die Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Heinrich Grotheim und seine Frau Barbara, die in des Landgrafen von Hessen Gefängnis gekommen waren, weil Barbara unter dem falschen Namen Georg Zesemann gegen den Rat der Stadt Braunschweig wegen der Güter des dort ermordeten Heinrich Zesemann einen Absagebrief geschickt hatte, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Der Ehemann beschwört außerdem, daß er die durch seine Bürgen in Goslar ausgehandelte Verpflichtung wegen seiner Drohworte gegen Johann Weidmann einhalten werde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen, ihr Recht vor den zuständigen Gerichten zu suchen und ihre Ansprüche aufzugeben.
Siegel des Wilhelm von Schwern und Heinz Schultheiß und Burggraf in Kassel.

Datum Wording

1533 am montag Egidii (lt. Findbuch).

References

Granter

Grotheim, Heinrich · Grotheim, Barbara

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Schwern, Wilhelm von · Heinz, Schultheiß in Kassel

Other Persons

Zesemann, Georg · Zesemann, Heinrich · Weidmann, Johann

Other Places

Braunschweig (Niedersachsen · Kassel, Schultheiße · Kassel, Burggrafen · Goslar (Lkr. Goslar/Niedersachsen)

Keywords

Fehdebriefe · Ehefrauen · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Morde · Bürgen · Räte · Ansprüche, Verzicht auf · Schultheiße · Burggrafen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15310 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15310> (Stand: 30.05.2026)