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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 Juli 17
Wilhelm III. bestätigt den Brüdern Hund von Saulheim das Burglehen in Stadecken
Regest-Nr. 7940
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 122v-123r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 88 Nr. 347. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß die Brüder Hermann, Henne und Friedrich Hund von Saulheim 10 Mark Geld zu Boppard als Burglehen zu Stadecken vom +Grafen Philipp von Katzenelnbogen zu Lehen trugen. Eine Teilsumme von fünf Mark war mit 50 Mark abgelöst und mit ihrem Teil an der sog. Zweifelstein (Czwivelsteyn) - Mühle zu (Nieder-)Saulheim widerlegt und zu Lehen genommen worden, wie dies vor Schultheiß und Schöffen zu Saulheim und Stadecken üblich ist. Er belehnt daher Friedrich Hund von Saulheim damit und mit der unablösbaren Rente von fünf Mark Geld zu Boppard als Burglehen zu Rheinfels.
Fritag nach Divisionis apostolorum. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hund von Saulheim, Hermann · Hund von Saulheim, Henne · Hund von Saulheim, Friedrich [II.] · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Other Places
Boppard · Stadecken · Katzenelnbogen, Grafen · Nieder-Saulheim, Zweifelstein-Mühle · Saulheim, Schultheiße · Saulheim, Schöffen · Saulheim · Rheinfels
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Keywords
Brüder · Lehen · Belehnungen · Verwandte · Burglehen · Grafen · Mühlen · Flurnamen · Schultheiße · Schöffen · Renten, unablösbare
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7940 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7940> (Stand: 05.06.2026)

