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Regesta of the Landgraves of Hesse

1499 August 8

Wilhelm II. erlässt eine Satzung für seine Bergwerke

Regest-Nr. 5174

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 316, Bl. 320 ff.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 652 Nr. 1718.
Regestum
Landgraf Wilhelm [II.] bekundet, daß er zu Frommen und Beständigkeit seiner Bergwerke, die er jetzt im Fürstentum hat und zukünftig noch gewinnt, eine Satzung, Ordnung und Reformation erlassen hat.
Es folgen in 75 Artikeln eingehende Angaben über den Bergvogt, das Berggericht, die Bergschöffen, die Berglehen, die Bergfreiheit, die Hüttenmeister, die bergbaulichen Einrichtungen, das Messen, die Gewerke, die Kohlenmesser, die Schiefergewinnung und weitere bergbauliche Anordnungen (die infolge ihrer technischen Besonderheiten nur durch den Volltext hinreichend erschlossen werden können). Der Landgraf behält sich die Abänderung dieser Ordnung und Satzung vor und siegelt.
Am donnerstage sandt Ciriacus tagk 1499.
De mandato domini landgravii Johann Muth utriusque iuris doctor, cancellarius etc. subscripsit.
Die Kopie trägt auf einem Vorsatzblatt die Aufschrift: Bergkwergksordenunge zcu Sontra.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Muth, Johannes

Other Places

Sontra

Keywords

Bergwerke · Bergordnungen · Satzungen · Reformationen · Bergvögte · Berggerichte · Bergschöffen · Berglehen · Bergfreiheiten · Hüttenmeister · Einrichtungen, bergbauliche · Kohlenmesser · Messen · Gewerke · Schiefergewinnung · Doktoren · Kanzler

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5174 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5174> (Stand: 28.05.2026)