Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1545 Dezember 9

Hans Kramer schwört Urfehde und wird des Landes verwiesen

Regest-Nr. 15229

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4338 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 616⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Hans Kramer von Wermelskirchen, der den Lorenz Staller und Leonhard von Weißenburg zu Unrecht bezichtet hatte, ein Säckchen Gold gestohlen zu haben, und deshalb im Gefängnis war und daraus entlassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und das Land Hessen für immer zu verlassen. Sollte er seinen Eid nicht halten, soll er als meineidig und ehrlos gelten.
Siegel des Kasseler Rates Heinrich Seitz.

Datum Wording

1545 am Mitwochen nach Nicolai (lt. Findbuch).

Further Information

Lorenz Staller und Leonhard schwören am gleichen Tag Urfehde und werden ebenfalls des Landes verwiesen, siehe ID 15224.

Kommentar

Die Lokalisierung des Ortes Weißenburg ist nicht eindeutig, muß am Original geprüft werden.

References

Granter

Kramer, Hans

Name of Seal's Owner

Seitz, Heinrich

Other Persons

Staller, Lorenz · Leonhard

Other Places

Kassel, Räte · Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer-Kreis/Nordrhein-Westfalen) · Weißenburg (Gem. Weißenburg-Gunzenhausen/Bayern)

Keywords

Räte · Diebe · Gold · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Landesverweise

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15229 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15229> (Stand: 30.05.2026)