Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 März 21

Johann von Eppstein beurkundet die Bestätigung seiner Verschreibungen

Regest-Nr. 4825

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 56, Bl. 64.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 569, Nr. 1458.
Regestum
Johann von Eppstein, Domherr zu Köln, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm II. die Verschreibungen Landgraf Wilhelms III. bestätigt hat, nämlich die lebenslängliche Nutzung des Schlosses Neu-KatzeneInbogen und eine Rente von 100 fl. auf den Zoll zu Düsseldorf. Er gelobt, seinem Herrn treu, hold und gehorsam zu sein, sein Bestes zu tun und ihn vor Schaden zu bewahren, wie er ihm geschworen hat. Wegen Siegelgebrechens bittet er seinen Vetter, den Edlen Johann von Runkel, für ihn zu siegeln.
Am sonobent nach dem sontage Reminiscere a. d. 1500.
References

Other Persons

Eppstein-Münzenberg, Herren, Johann, Domherr in Köln · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Runkel, Herren, Johann · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Köln, Domherren · Neu-Katzenelnbogen, Burg · Düsseldorf, Zoll

Keywords

Domherren · Verschreibungen · Zölle · Renten · Burgen · Schlösser · Schutz und Schirm · Eide · Treue · Vettern · Verwandte · Siegel, Brechen von · Edle

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4825 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4825> (Stand: 26.05.2026)