Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1452 April 3

Graf Philipp von Katzenelnbogen d.J. erhält ein Darlehen von Gottschalk von Buchenau

Regest-Nr. 13052

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1511 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 73, Nr. 17⟩.
Document Description: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Seal: Siegel unten unter Papierdecke aufgedrückt; Das runde Siegel Ulners von 2,2 cm Durchmesser zeigt im Siegelfeld einen Schild mit bezinnter Stadtmauer, überhöht von drei Türmen: die beiden äußeren mit Zinnen bekrönt, der mittlere, höhere in einem spitzen Kegeldach endend, Umschrift nicht lesbar ausgeprägt.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V., fol. 111v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1325 Nr. 4731.
Regestum
Junggraf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß er Gottschalk von Buchenau, Marschall des Mainzer Erzbischofs, 300 fl. schuldet, die dieser ihm geliehen hat. Er verspricht ihm, diese 300 fl. und die anderen Beträge, die er noch mit ihm verhandelt, bis zum kommenden Pfingstfest zu verbürgen. Kann er sich wegen der anderen Beträge mit Gottschalk nicht einigen, wird er diesem die gen. 300 fl. zu Pfingsten in Aschaffenburg oder im Umkreis zweier Meilen um die Stadt bezahlen oder ihm eine andere, hinreichende Sicherheit leisten. Hierfür setzt er Bernhard Kreiß und Philipp Ulner (von Dieburg) als Bürgen, die auf Mahnung Gottschalks mit je einem Knecht und einem Pferd in Aschaffenburg oder im Umkreis zweier Meilen um die Stadt so lange in einem öffentlichen Wirtshaus ein Einlager leisten und dabei einen Knecht und ein Pferd nacheinander verleisten müssen, bis Gottschalk die 300 fl. samt den ihm erwachsenen Schäden zurückerhalten hat. Kommen die Bürgen ihren Verpflichtungen nicht nach, kann Gottschalk des Junggrafen und der Bürgen Habe, wo er ihrer habhaft werden kann, pfänden und so lange behalten, bis er bezahlt worden ist, oder sie auch an Christen oder Juden verkaufen.
Aussteller und Bürgen geloben, alle diese Punkte unverbrüchlich zu halten, und siegeln.

Datum Wording

Geben 1452 am montag nach dem heiligen Palmentage.

References

Granter

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II.

Recipient

Buchenau, Gottschalk von

Name of Seal's Owner

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II. · Kreiß, Bernhard · Ulner von Dieburg, Philipp

Other Places

Mainz, Erzbischöfe · Aschaffenburg (Rbz. Unterfranken/Bayern)

Keywords

Bürgen · Einlager · Pferde · Knechte · Gasthäuser, öffentliche · Marschälle · Erzbischöfe · Schulden · Darlehen · Juden · Pfandschaften · Darlehen, Sicherheiten für

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 13052 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13052> (Stand: 08.05.2026)