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Regesta of the Landgraves of Hesse

1495 August 25

Heinrich Riedesel erhält den Zehnten in Wehrheim

Regest-Nr. 8089

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Riedesel, 31 Wereheim, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fo1,166v-167r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 120/121 Nr. 486.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Heinrich Riedesel, der schon zuvor auf Lebenszeit den landgräflichen Anteil an den Zehnten zu Wehrheim und Anspach erhalten hatte, in Ansehung seiner treuen Dienste aus besonderer Gunst und Gnade mit diesen Zehnten als Mannlehen. Nach Heinrichs Tod wird die Lösung mit 200 Rheinischen Gulden Frankfurter Währung vorbehalten, die dann seine Erben in Erbe oder Gütern, die dem Landgrafen Untertan sind, anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Dinstage nach sant Bartholomeus tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Riedesel, Heinrich [IV.]

Other Places

Wehrheim, Zehnte · Anspach (Gem. Neu-Anspach), Zehnte · Frankfurt, Währung

Keywords

Lehen · Belehnungen · Dienste, treue · Lehen, erbliche · Mannlehen · Zehnte · Währungen, Frankfurter · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Erben · Erbe · Güter · Untertanen, landgräfliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8089 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8089> (Stand: 06.05.2026)