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Regesta of the Landgraves of Hesse

1294 Dezember 1

Gerhard von Mainz erlaubt die Weihung zweier Altäre in Kassel

Regest-Nr. 366

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Kassel, Karmeliter. Pergament. Siegel des Erzbischofs ab.
Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,1, S. 68 Nr. 388; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 125 Nr. 344.
Regestum
Amöneburg. - Erzbischof Gerhard von Mainz erlaubt auf Bitten seines Freundes, des Landgrafen Heinrich, dem Prior und Konvent des Karmeliterhauses zu Kassel (Cassele), mainzischer Diözese, ihre neu erworbene Grundstatt (area) und die darauf errichteten zwei Altäre von einem "katholischen" Bischof, der im Genusse seiner Amtsbefugnisse steht (ordinis sui executionem habente) und von der Gnade des päpstlichen Stuhles nicht ausgeschlossen ist, weihen zu lassen.
Datum: d. Ameneburg 1294 in crastino b. Andree.
References

Other Persons

Mainz, Erzbischöfe, Gerhard II. von Eppstein · Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Other Places

Mainz, Erzbischöfe · Amöneburg · Kassel, Karmeliter

Keywords

Erzbischöfe · Altäre, Weihung von · Priore · Konvente · Bischöfe, katholische · Päpste

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 366 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/366> (Stand: 06.05.2026)