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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1433)
Graf Gerhard von Sayn erhält das Lehen seines verstorbenen Bruders
Regest-Nr. 2942
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 405, Bl. 113-113v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 288 Nr. 779. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er, nachdem Graf Dietrich von Sayn, der jährlich Februar 2 40 fl. Lehnsgeld erhielt, gestorben ist, dessen Bruder Graf Gerhard (Gherde) damit als einem Mannlehen belehnt hat unter Vorbehalt des Rückkaufs für 600 fl.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Sayn, Grafen, Dietrich · Sayn, Grafen, Gerhard II.
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2942 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2942> (Stand: 10.05.2026)

