Hessian World War I Primary Sources

Contents
- 1.8.1914: Panikkäufe in Marburg und Umgebung
- ...
- 3.8.1914: Keine Versendung von Briefen
- 3.8.1914: Aufruf zur Musterung an Mannschaften
- 3.8.1914: Anzeige für Militärunterzeuge
- 3.8.1914: Einschränkungen im Eisenbahnverkehr
- 3.8.1914: Personalsuche für das Rote Kreuz-Lazarett
- 4.8.1914: Einschränkungen bei Oberhessischer Zeitung
- 4.8.1914: Termin für Beginn des Ersatzgeschäfts
- ...
- 4.8.1914: Auskunftsstelle für Marburg und Umgegend
Illustrations
↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914
Abschnitt 29: 3.8.1914: Aufruf zur Musterung an Mannschaften
Nachdem mobil gemacht worden ist, werden die hier anwesenden Militärpflichtigen aller Jahrgänge, die noch nicht in die Stammrolle eingetragen sind, einschließlich der zurückgestellten Einjährig-Freiwilligen angewiesen, sich binnen 3 Tagen im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 12 zur Stammrolle anzumelden.
Das Ersatzgeschäft beginnt am 10. Mobilmachungstage und findet im Restaurant Turnergarten hier in folgender Ordnung statt: Am 10. Mobilmachungstage, vormittags 8 Uhr, Musterung der Mannschaften aus der Stadt Marburg.
Gestellungspflichtig sind:
1. Die militärpflichtigen Mannschaften, die im hiesigen Kreise entweder ihren dauernden Aufenthalt haben oder als Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge oder Fabrikarbeiter oder in einem ähnlichen Verhältnisse stehen. (Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet.)
2. Die Mannschaften der früheren Jahrgänge, die weder einem Truppenteil zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen, noch durch Empfang eines besonderen Scheines seitens der Ober-Ersatz-Kommission endgültig vom Militärdienst befreit sind. Es haben sich hiernach zu stellen die Zurückgesetzten, die zurückgestellten Einjährig-Freiwilligen, ferner die, die mit oder ohne Entschuldigung gefehlt haben oder überzählig geblieben sind.
Die Mannschaften älterer Jahrgänge haben ihre Musterungsausweise mit zur Stelle zu bringen und vorzulegen. Das Mitbringen von Stöcken ist untersagt.
Marburg, den 1. August 1914. | Der Magistrat. | Troje.
[Oberhessische Zeitung vom 3. August 1914]
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| Recommended Citation: | „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 29: 3.8.1914: Aufruf zur Musterung an Mannschaften“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/purl/resolve/subject/qhg/id/160-29> (aufgerufen am 08.05.2026) |
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