Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1479 August 30

Heinrich III. bestätigt alle alten Freiheiten der Grafschaft Diez

Regest-Nr. 9955

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Obsolete Repertorien, Nassau-Dillenburg, 46. Papier, im Konzept des Verzeichnisses der beim Stift hinterlegten Grafschaftsurkunden von 1534, Bl. 31r Nr. 11; Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt 170, Urkundenabschriften (18. Jahrhunder, von voriger Kopie).
Regesten: Struck, Quellen zur Geschichte der Klöster 2, S. 283 Nr. 609a; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1683 Nr. 6039.
Regest
Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen und Diez, Ziegenhain und Nidda, bestätigt, da an ihn das Viertel der Grafschaft Diez gefallen ist, das sein +Schwiegervater (schweher), Graf Philipp von Katzenelnbogen, von Gottfried, Herrn von Eppstein, erblich gekauft hat (1453 Juli 13), allen Mannen und Burgmannen, Stiften, Geistlichen (pfaffenn), Kirchen und Klöstern der Grafschaft die hergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten und gelobt zugleich für seine Erben, nicht hiergegen zu handeln.
Siegel des Ausstellers.
G. am montag nach sent Johans des dauffers tag, als er enthaupt wart, 1479.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Diez, Grafen · Ziegenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Eppstein, Herren

Sachbegriffe

Grafen · Grafschaften · Schwiegerväter · Verkäufe, erbliche · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Burgmannen · Stifte · Geistliche · Kirchen · Klöster · Rechte, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Struck, Quellen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9955 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9955> (Stand: 10.05.2026)