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Regesten der Landgrafen von Hessen
1473 April 11
Heinrich III. nimmt das Kloster Eberbach in seinen Schutz
Regest-Nr. 9694
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen (Ende 15. Jahrhundert). Beglaubigt durch den kaiserlichen Notar und Kleriker aus der Stadt Mainz Eberhard Schißher . Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1594 Nr. 5718. - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen nimmt auf Bitte seines Schwiegervaters Graf Philipps von Katzenelnbogen Abt und Konvent des Klosters Eberbach in seinen Schutz, zumal diese ein reformiertes geistliches Leben führen und sich im Kloster die Grabstätten der Vorfahren Graf Philipps befinden und dieser seine eigene Grablege dort auch bestimmt hat. Der Landgraf weist alle Seinigen an, sich gegenüber dem Kloster und seinem Besitz gemäß dieses landgräflichen Schutzes zu verhalten und ihm nichts Schädliches oder Arges zuzufügen.
Siegel des Ausstellers.
D. uff den heilgen Palmentagk 1473. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schwiegerväter · Schutz und Schirm · Klöster, Schutz von · Grabstätten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9694 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9694> (Stand: 08.05.2026)

