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Regesten der Landgrafen von Hessen

1473 April 11

Heinrich III. nimmt das Kloster Eberbach in seinen Schutz

Regest-Nr. 9694

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen (Ende 15. Jahrhundert). Beglaubigt durch den kaiserlichen Notar und Kleriker aus der Stadt Mainz Eberhard Schißher .
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1594 Nr. 5718.
Regest
Landgraf Heinrich von Hessen nimmt auf Bitte seines Schwiegervaters Graf Philipps von Katzenelnbogen Abt und Konvent des Klosters Eberbach in seinen Schutz, zumal diese ein reformiertes geistliches Leben führen und sich im Kloster die Grabstätten der Vorfahren Graf Philipps befinden und dieser seine eigene Grablege dort auch bestimmt hat. Der Landgraf weist alle Seinigen an, sich gegenüber dem Kloster und seinem Besitz gemäß dieses landgräflichen Schutzes zu verhalten und ihm nichts Schädliches oder Arges zuzufügen.
Siegel des Ausstellers.
D. uff den heilgen Palmentagk 1473.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Eberbach, Kloster · Katzenelnbogen, Grafen

Sachbegriffe

Schwiegerväter · Schutz und Schirm · Klöster, Schutz von · Grabstätten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9694 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9694> (Stand: 08.05.2026)