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Regesten der Landgrafen von Hessen
1465 Mai 6
Friedrich III. nimmt Urteil des Gerichts Dillheim gegen Wetzlar auf
Regest-Nr. 9512
- Überlieferung
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Ausfertigung: Stadtarchiv Wetzlar, Urkunden, Kasten 86, sub. dat.. Papier, rotes Siegel 18 rückseitig aufgedrückt. Stark beschädigt. KVr: A.m.d.i. Vdalricus ep(iscop)us (Pat(aviensis) canc. - KVv: Wetzflar (oberer Blattrand). Abschriften: Stadtarchiv Wetzlar, Urkunden, Kasten 86, sub. dat. (15. Jahrhundert). Papier; Stadtarchiv Wetzlar, Abt. B, XVII, 2, Fasz. 16, fol. 153r (15. Jahrhundert). Papier, nur Datierungszeile und Kanzleivermerk. Regesten: Regesten Kaiser Friedrichs III., 8, S. 165 Nr. 214. - Regest
- Wiener Neustadt. - Kaiser Friedrich teilt Schultheißen und Schöffen des Gerichts Dillheim mit, daß er die Appellation von Bürgermeistern und Rat der Stadt Wetzlar gegen ein an ihrem Gericht gegen diese und zugunsten Landgraf Heinrich (III.) von Hessen und Graf Otto von Solms(-Braunfels) ergangenen Urteils zum rechtlichen austrag an sich genommen und den Beteiligten mit bereits ausgegangenen Ladungen einen Rechtstag gesetzt habe, weist sie an, die Wetzlarer während der Prozeßdauer nicht zu belangen, und erklärt dennoch gefällte Urteile für nichtig.
Am sechsten tag des monats may. - Nachweise
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Weitere Personen
Friedrich III., Kaiser · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Dillheim, Gericht · Dillheim, Schultheißen · Dillheim, Schöffen · Wetzlar, Stadt · Braunfels, Grafen · Wien, Neustadt
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Sachbegriffe
Kaiser · Schultheiße · Schöffen · Gerichte · Appellationen · Bürgermeister · Räte · Urteile, Aufheben von · Prozesse · Rechttage · Gerichte, Vorladen vor
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regesten Kaiser Friedrich III., 8
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9512 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9512> (Stand: 08.05.2026)

