Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1380 April 6

Zeitweilige Bedebefreiung für die Stadt Wolfhagen

Regest-Nr. 9300

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Best. X 1 Depos. Wolfhagen, 1380 April 6. Pergament, Siegel.
Regesten: Franz, Stadt Wolfhagen S. 27, Nr. 73.
Regest
Landgraf Hermann [II.] zu Hessen erlässt der Stadt Wolfhagen auf 2 Jahre die Zahlung der Bede bis auf die 45 Mark, die sie Heinrich von Gudenberg seinetwegen als Gülte gegeben haben.
Datum feria sexta ante misericordia domini a.d. 1380.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Gudenberg, Heinrich [II.] von

Weitere Orte

Wolfhagen, Stadt · Wolfhagen, Bede

Sachbegriffe

Städte · Bede · Gülten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Repertorium Stadt Wolfhagen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9300 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9300> (Stand: 26.06.2026)