Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1365 November 12

Schuldverschreibung gegenüber den Brüdern von Gudenberg

Regest-Nr. 9292

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Best. X 1 Depos. Wolfhagen, 1365 November 12. Pergament, Siegel.
Regesten: Franz, Stadt Wolfhagen S. 19, Nr. 52.
Regest
Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen bekennt, dass er den Brüdern von Gudenberg 8 ½ lötige Mark schuldig ist und verschreibt ihnen diese aus der ihm zustehenden Bede der Stadt Wolfhagen.
1365, an dem mittwochen nach sente Martini tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Gudenberg, die von

Weitere Orte

Wolfhagen, Stadt · Wolfhagen, Bede

Sachbegriffe

Bede · Städte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Repertorium Stadt Wolfhagen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9292 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9292> (Stand: 08.05.2026)