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Regesten der Landgrafen von Hessen
1480 Juni 12
Lehnsrevers des Konrad von Sickingen über Güter zu Heidesheim
Regest-Nr. 9282
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Extradenda München, Nr. 93 (Altsignatur: Hess. Lehensreverse). Pergament, 1 Siegel. Regesten: (http://www.midosa.de/beispiele/urkunden/t1480_6#93). - Regest
- Konrad von Sickingen bekennt, dass er von Landgraf Heinrich zu Hessen mit den Gütern zu Heidesheim belehnt wurde und führt hierüber die Originalurkunde im Wortlaut an.
Siegelankündigung: Konrad von Sickingen.
Der gegeben ist uff den tag und im jare wie obgeschrieben stehit (d.h. 1480 Juni 12). - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
midosa.de
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9282 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9282> (Stand: 27.06.2026)

