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Regesten der Landgrafen von Hessen

1454 September 19

Georg von Haune erhält ein Mannlehen

Regest-Nr. 9273

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rückvermerk des 15. Jahrhunderts: Jorge von Hune. Mit Siegel.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1359 Nr. 4872.
Regest
Georg von Haune (Hu-) erhält von Graf Philipp von Katzenelnbogen ein Mannlehen von 10 fl. Lehensgelöbnis Georgs. Er öffnet das Schloß Haune dem Grafen lebenslänglich gegen jedermann, ausgenommen gegen den Abt von Fulda und die Landgrafen von Hessen. Der Graf kann das Schloß auf seine Kosten gebrauchen, muß dann aber zum Schutz desselben dort einige Knechte und Schützen einlegen. Wird Georg Helfer des Grafen, soll er ihm den üblichen Beistand leisten. Georg beschwört diese Abmachung und siegelt.
Geg. 1454 des dornstags noch des hilligen cruytz tag exaltacionis.
Nachweise

Weitere Personen

Haune, Georg von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen

Weitere Orte

Haune, Burg · Katzenelnbogen, Grafen · Fulda, Abt

Sachbegriffe

Grafen · Mannlehen · Lehenseide · Eide · Burgen · Schlösser · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Bündnisse, Ausnahme von · Knechte · Schützen · Unterhaltskosten, Aufteilen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9273 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9273> (Stand: 08.05.2026)