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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1432) März 12

Göttingen befiehlt die Auslieferung des Reinhäuser Vogtkorns

Regest-Nr. 9035

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 111 Nr. 144.
Regest
Der Göttinger Rat erwidert dem Landgrafen, die von Grone trügen das Reinhäuser Vogkorn von Junker (Otto) von Braunschweig seit 40 oder 50 Jahren zu Lehen, daher habe man den Bürgern befohlen, jenen das Korn auch fernerhin auszuliefern.
4a feria post Invocavit.
Ich nehme an, daß die Göttinger zu dieser Antwort erst die Zustimmung ihres Lehensherrn eingeholt haben. Kämmereibuch 1431/1432 Pro equitura: 19 ß Hans Olken et Egherde van Sneyn in munden cum duce contra lantgravium Invocavit (1432 März 9).
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Grone, die von · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Einäugige · Olken, Hans · Sneyn, Egherde von

Weitere Orte

Göttingen, Rat · Reinhausen, Kloster · Braunschweig, Herzöge

Sachbegriffe

Räte · Vogtkorn · Abgaben, Getreide · Junker · Herzöge · Lehen · Bürger · Befehle · Lehensherren

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9035 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9035> (Stand: 08.05.2026)