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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1426) April 24

Landgraf Ludwig I. verwendet sich für einen Göttinger Bürger

Regest-Nr. 8915

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 101 Nr. 120
Regest
Kassel. - Landgraf Ludwig I. bittet den Göttinger Rat für den Göttinger Bürger Curd Beyenrad, der sich an einem Mitbürger vergriffen habe unddeshalb aus der Stadt verwiesen sei und nun den größten Schaden an Gut und Nahrung leide.
Datum Cassil feria quarta proxima post dominicam Jubilate nostro sub sigillo.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Beyenrad, Curd, Bürger in Göttingen

Weitere Orte

Göttingen, Rat · Göttingen, Bürger · Kassel

Sachbegriffe

Räte · Bitten, für einen Straftäter · Strafen, Stadtverweis · Stadtverweise · Bürger · Güter · Stadtverweise, Folgen von · Straftaten, Körperverletzung

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8915 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8915> (Stand: 09.05.2026)