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Regesten der Landgrafen von Hessen
1385 Juni 26
Aufhebung eines Urteils im hessisch-braunschweigischen Streit durch König Wenzel
Regest-Nr. 8783
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 14, Pergament, mit Vermerk ad mandatum domini regis H. Lub[uc]ensis praepositus cancellarius, dem auf der Rückseite aufgedrückten stark beschädigten Siegel Wenzels und den Dorsual-Vermerken Landfridt, Nr. 17, 1385. - Regest
- Bürglitz. - Wenzel, Römischer König und König von Böhmen, an Hugo von der Werder: Hebt sein Urteil in der Streitsache zwischen Landgraf Hermann II. von Hessen und Herzog Otto VI. von Braunschweig wegen Kompetenzüberschreitung auf.
mantages nach send Johans Baptisten tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Wenzel, König · Böhmen, Könige, Wenzel IV. von Luxemburg, der Faule siehe Wenzel, König · Werder, Hugo von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Quade
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Repertorium StA Darmstadt (HADIS)
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8783 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8783> (Stand: 08.05.2026)

