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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 März 12

Belehnung des Johann Peltz von Boppard mit einem Wingert

Regest-Nr. 8517

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Landeshauptarchiv Koblenz, 54 B, Nr. 265.
Regest
Landgraf Heinrich III. von Hessen belehnt Johann Peltz von Boppard zu Mannlehen mit einem Wingert under Pedernach im hamme ... Unden an den monichloecheren wie 1464 Mai 17 Graf Philipp von Katzenelnbogen den Johann Peltz von Boppard belehnt hat (1).
1) LHA Koblenz 54 B, Nr. 264; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, Nr. 5299.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Pelz von Boppard, Johann · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Boppard · Peternach · Bopparder Hamm

Sachbegriffe

Belehnungen · Mannlehen · Lehen · Weingärten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

OV

Original

LHA Koblenz: 54 B

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8517 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8517> (Stand: 28.06.2026)