Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 26

Wilhelm III. bestätigt den Einwohnern von Diez ihre alten Freiheiten

Regest-Nr. 8318

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 3013, Nassau-Dillenburg 46 fol.31v (1534); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (18. Jahrhundert).
Regesten: Struck, Quellen zur Geschichte der Klöster 2, S. 294 Nr. 632a.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bestätigt, da das Viertel der Grafschaft Diez an ihn gefallen ist, das sein Großvater, Graf Philipp von Katzenelnbogen, von Herrn Gottfried von Eppstein gekauft hatte, allen Mannen, Burgmannen, Stiften, Geistlichen, Kirchen und Klöstern der Grafschaft die hergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Weitere Orte

Diez, Grafschaft · Katzenelnbogen, Grafen · Eppstein, Grafen

Sachbegriffe

Grafschaften · Erbe · Großväter · Männer · Burgmannen · Stifte · Geistliche · Kirchen · Klöster · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte, alte · Gewohnheiten, alte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8318 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8318> (Stand: 13.05.2026)