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Regesten der Landgrafen von Hessen
1487 Oktober 18
Wilhelm I. und II. bestätigen der Grafschaft Katzenelnbogen alte Rechte
Regest-Nr. 8244
- Überlieferung
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Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171, in C 830 (1543), Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, C 1043, fol. 230v-232 (um 1520), in Z 321 (um 1530); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II. (um 1530). - Regest
- Die Landgrafen-Brüder Wilhelm I. und II. von Hessen-Kassel geloben Ritterschaft, Amtleuten, Mannen, Städten, Dörfern und Gemeiner Landschaft in der Obergrafschaft Katzenelnbogen, die ihnen auf Grund der Erbverbrüderung gehuldigt haben, sie beim Heimfall nach Tod des Landgrafen Wilhelm [III.] bei allen Rechten, Würden, Freiheiten und alten Gewohnheiten zu lassen.
Siegelankündigung der Aussteller.
donerstag nach Galli. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Brüder · Erbverbrüderungen · Lehen, Heimfall von · Ritterschaft · Amtleute · Männer · Städte · Dörfer · Obergrafschaften · Huldigungen · Rechte, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Freiheiten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8244 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8244> (Stand: 30.05.2026)

