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Regesten der Landgrafen von Hessen

1484 August 12

Lehensrevers des Klaus Richart

Regest-Nr. 8215

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Richart. Pergament, mit angehängtem Siegel.
Regest
Poppelsdorf. - Revers des Klaus Richart für die inserierte Urkunde des Erzbischofs Hermann von Köln:
Erzbischof Hermann von Köln belehnt als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.] den Klaus Richart, Sohn des Peter Richart, mit dem Hof zu Michelbach, wie sein +Bruder den Peter Richart belehnt hatte, vorbehaltlich der Lösung mit 100 Rheinischen Gulden.
Sie-gelbitte an Kaspar Beyneck von Eschwege, Kanonikus zu Bonn.
dienstag sanct Laurentius dage.
Nachweise

Weitere Personen

Richart, Klaus, Sohn des Peter · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Richart, Peter · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Beyneck, Kaspar, von Eschwege, Kanonikus in Bonn · Eschwege, Kaspar Beyneck von, Kanonikus in Bonn

Weitere Orte

Poppelsdorf · Köln, Erzbischöfe · Michelbach, Höfe · Eschwege · Bonn, Kanoniker

Sachbegriffe

Reverse · Lehensreverse · Lehen · Belehnungen · Urkunden, inserierte · Erzbischöfe · Vormünder · Söhne · Verwandte · Höfe · Kanoniker · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8215 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8215> (Stand: 21.05.2026)