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Regesten der Landgrafen von Hessen
1484 August 12
Lehensrevers des Klaus Richart
Regest-Nr. 8215
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Richart. Pergament, mit angehängtem Siegel. - Regest
- Poppelsdorf. - Revers des Klaus Richart für die inserierte Urkunde des Erzbischofs Hermann von Köln:
Erzbischof Hermann von Köln belehnt als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.] den Klaus Richart, Sohn des Peter Richart, mit dem Hof zu Michelbach, wie sein +Bruder den Peter Richart belehnt hatte, vorbehaltlich der Lösung mit 100 Rheinischen Gulden.
Sie-gelbitte an Kaspar Beyneck von Eschwege, Kanonikus zu Bonn.
dienstag sanct Laurentius dage. - Nachweise
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Weitere Personen
Richart, Klaus, Sohn des Peter · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Richart, Peter · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Beyneck, Kaspar, von Eschwege, Kanonikus in Bonn · Eschwege, Kaspar Beyneck von, Kanonikus in Bonn
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Weitere Orte
Poppelsdorf · Köln, Erzbischöfe · Michelbach, Höfe · Eschwege · Bonn, Kanoniker
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Sachbegriffe
Reverse · Lehensreverse · Lehen · Belehnungen · Urkunden, inserierte · Erzbischöfe · Vormünder · Söhne · Verwandte · Höfe · Kanoniker · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8215 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8215> (Stand: 21.05.2026)

