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Regesten der Landgrafen von Hessen
1483 Februar 3
Hermann von Köln bestätigt Frankenberg die überkommenen Rechte
Regest-Nr. 8183
- Überlieferung
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Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171, C 825 fol. 312v-313v (1543), Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171, C 1023 fol. 134 (1529); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II. (17. Jahrhundert). - Regest
- Erzbischof Hermann von Köln bestätigt Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Frankenberg, die ihm als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.] Erbhuldigung geleistet hat, alle alten guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechte.
- Nachweise
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Weitere Personen
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
Köln, Erzbischöfe · Frankenberg, Schöffen · Frankenberg, Räte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Rechte, Bestätigen von · Freiheiten, alte · Schöffen · Bürgermeister · Räte · Städte · Gewohnheiten, alte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8183 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8183> (Stand: 30.05.2026)

