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Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 Juni 12
Wilhelm III. belehnt Martin von Sickingen
Regest-Nr. 8131
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 182v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 130/131 Nr. 523. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Martin von Sickingen mit 15 Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau, die sein +Vater von den Grafen von Katzenelnbogen zu Lehen trug, obwohl die Lehenurkunde verbrannt und also nicht vorzeigbar ist, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 300 Gulden, die er dann binnen Jahresfrist auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegen oder im gleichen Wert auflassen und zu Lehen empfangen soll.
Fritage nach dem heiligen pfingstage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sickingen, Martin von · Katzenelnbogen, Grafen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Grafen · Bede · Lehensurkunden, Verlust von · Mannlehen · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auflassen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8131 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8131> (Stand: 21.05.2026)

