Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Juni 12

Wilhelm III. belehnt Martin von Sickingen

Regest-Nr. 8131

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 182v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 130/131 Nr. 523.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Martin von Sickingen mit 15 Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau, die sein +Vater von den Grafen von Katzenelnbogen zu Lehen trug, obwohl die Lehenurkunde verbrannt und also nicht vorzeigbar ist, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 300 Gulden, die er dann binnen Jahresfrist auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegen oder im gleichen Wert auflassen und zu Lehen empfangen soll.
Fritage nach dem heiligen pfingstage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sickingen, Martin von · Katzenelnbogen, Grafen

Weitere Orte

Groß-Gerau, Bede · Katzenelnobgen, Grafschaft

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Grafen · Bede · Lehensurkunden, Verlust von · Mannlehen · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auflassen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8131 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8131> (Stand: 21.05.2026)