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Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 November 29
Wilhelm III. belehnt Konrad von Rheinberg
Regest-Nr. 8124
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 180r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 129 Nr. 516. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Gerlach von Rheinberg, Sohn des +Gerlach, vom + Grafen Philipp von Katzenelnbogen 10 Gulden Geld auf dem Zoll zu St. Goar hatte. Diese hat Graf Philipp mit 100 Gulden abgelöst und Gerlach auf seinen Eigengütern, nämlich Haus, Hof und Hofreite zu Nochern sowie benannten Güterstücken zu Staden und Nieder-Mockstadt widerlegt und zu Lehen empfangen. Landgraf Wilhelm belehnt daher Konrad von Rheinberg damit als Burglehen zu Burgschwalbach, wie sie sein +Vater Gerlach von Rheinberg zu Lehen trug. Als Burglehen zu Hadamar erhält Konrad einen Hof und zwei Hubenteile zu Hadamar. Landgraf Wilhelm belehnt ihn außerdem mit dem Großen Hof zu Nieder-Mockstadt und der dazugehörigen Schäferei als Mannlehen.
Sant Andres deß heiligen aposteln abint. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rheinberg, Gerlach [II.] von · Rheinberg, Gerlach [II.] von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Rheinberg, Konrad von, Sohn des Gerlach
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Weitere Orte
Katzenelnbogen, Grafen · St. Goar, Zoll · Nochern · Staden · Nieder-Mockstadt · Burgschwalbach · Hadamar · Nieder-Mockstadt, Großer Hof
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Sachbegriffe
Söhne · Verwandte · Lehen · Belehnungen · Zölle · Gelder · Grafen · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Güter · Flurnamen · Burglehen · Mannlehen · Lehen, erbliche · Schäfereien · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8124 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8124> (Stand: 14.05.2026)

