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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Juli 19
Hans von Wallenstein erhält 10 Gulde naus der Bede in Groß-Gerau
Regest-Nr. 8071
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 176r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 126/127 Nr. 507. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von Wallenstein zugleich wegen zweier Brüder mit 10 Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst der Grafschaft wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Montag nach Divisionis apostolorum. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wallenstein, Hans [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen · Eigengüter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8071 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8071> (Stand: 15.05.2026)

