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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Juli 20
Martin von Heusenstamm erhält Gefälle in der Gemarkung Darmstadt
Regest-Nr. 8055
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 155r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 114 Nr. 462. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Martin von Heusenstamm zugleich wegen seiner Brüder mit genannten Gefällen von Güterstücken in der Gemarkung Darmstadt, darunter der Getze Quick zu Nieder-Ramstadt für die Mühle zu Darmstadt, als Mannlehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Montag nach sant Allexii tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Heusenstamm, Martin von · Quick, Getze, von Nieder-Ramstadt
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Weitere Orte
Darmstadt, Gefälle · Darmstadt, Güter · Nieder-Ramstadt · Darmstadt, Mühle
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Gefälle · Güter · Mühlen · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8055 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8055> (Stand: 04.06.2026)

