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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 20

Martin von Heusenstamm erhält Gefälle in der Gemarkung Darmstadt

Regest-Nr. 8055

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 155r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 114 Nr. 462.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Martin von Heusenstamm zugleich wegen seiner Brüder mit genannten Gefällen von Güterstücken in der Gemarkung Darmstadt, darunter der Getze Quick zu Nieder-Ramstadt für die Mühle zu Darmstadt, als Mannlehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Montag nach sant Allexii tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Heusenstamm, Martin von · Quick, Getze, von Nieder-Ramstadt

Weitere Orte

Darmstadt, Gefälle · Darmstadt, Güter · Nieder-Ramstadt · Darmstadt, Mühle

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Gefälle · Güter · Mühlen · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8055 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8055> (Stand: 04.06.2026)