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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 November 4

Johann von Tulen erhält eine Gülte aus der Kellerei Diez

Regest-Nr. 8046

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 152r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 111/112 Nr. 453.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Tulen mit 10 Gulden Geld aus der Kellnerei Diez als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 100 Rheinischen Gulden, die, bei vierzehntägiger Kündigungsfrist, dann auf Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegt und zu Lehen empfangen werden sollen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Mitwochen nach allerheiligen tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tulen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Diez, Kellerei · Katzenelnbogen, Grafschaft

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Gülten · Kellereien · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8046 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8046> (Stand: 27.05.2026)