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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 27
Konrad Neuroth erhält eine Gülte aus Pohl
Regest-Nr. 8036
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 149r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 109 Nr. 443. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Konrad Neuroth (Nuwenraide) zugleich wegen seiner Brüder, Söhnen Wigands, mit zweieinhalb Mark Geld zu Pohl als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 25 Mark, die sie dann auf ihren Eigengütern widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, wie er diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Dornstag nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Neuroth, Konrad, Sohn des Wigand · Neuroth, Wigand · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Gülten · Mannlehen · Söhne · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8036 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8036> (Stand: 14.05.2026)

