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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Mai 3
Wilhelm III. belehnt Heidenreich von Seelbach
Regest-Nr. 8032
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 147v-148r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 108 Nr. 439. - Regest
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Heidenreich von Seelbach, Sohn des +Rorich, mit sechs Gulden Geld auf der Bede zu Driedorf, wie sie sein Vetter Friedrich und sein +Vater Rorich vom +Grafen Johann von Katzenelnbogen zu Lehen trugen, als Burglehen zu Driedorf vorbehaltlich der Ablösung mit 60 Gulden, die sie dann nächst Schloß Driedorf widerlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Heiligen crucis tag Invencionis. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Seelbach, Heidenreich von · Seelbach, Rörich von · Seelbach, Friedrich von · Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV.
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Weitere Orte
Driedorf, Bede · Katzenelnbogen, Grafen · Driedorf, Burglehen · Driedorf, Burg · Marburg
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Sachbegriffe
Landgrafenitinerar · Lehen · Belehnungen · Söhne · Vettern · Verwandte · Gülten · Bede · Burglehen · Grafen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Schlösser · Burgen
- Textgrundlage
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Regest
Wolf, Lehenurknuden 2
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Stückangaben
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8032 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8032> (Stand: 30.05.2026)

