Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 11

Werner Köth von Wanscheid erhält eine Gülte aus der Kellerei Hadamar

Regest-Nr. 8000

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 6 Nr. 2/1 fol. 140r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 102 Nr. 407.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Werner Köth von Wanscheid mit sechs Gulden Geld aus der Kellerei Hadamar als Burglehen zu Burgschwalbach vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden, die er dann auf seinen Eigengütern nächst Burgschwalbach widerlegen und zu Lehen empfangen soll, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Dinstag nach Laurencii martiris.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köth von Wanscheid, Werner [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Wanscheid · Hadamar, Kellerei · Burgschwalbach

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Gülten · Kellereien · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8000 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8000> (Stand: 02.06.2026)