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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 11
Werner Köth von Wanscheid erhält eine Gülte aus der Kellerei Hadamar
Regest-Nr. 8000
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 6 Nr. 2/1 fol. 140r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 102 Nr. 407. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Werner Köth von Wanscheid mit sechs Gulden Geld aus der Kellerei Hadamar als Burglehen zu Burgschwalbach vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden, die er dann auf seinen Eigengütern nächst Burgschwalbach widerlegen und zu Lehen empfangen soll, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Dinstag nach Laurencii martiris. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köth von Wanscheid, Werner [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Gülten · Kellereien · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8000 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8000> (Stand: 02.06.2026)

