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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 12

Johann Knebel erhält Greifenstein als Lehen

Regest-Nr. 7999

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 139v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 101 Nr. 406.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Knebel von Katzenelnbogen mit der Gemeinschaft und Hofstatt zu Greifenstein unter Hohenstein sowie zwei Höfen zu Gießhübel (Geyßobel) im Kirchspiel Kemel und einer Mark Geld zu (Greben-) Holzhausen als Burglehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Mitwochen nach sant Lorentzen tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Knebel, Johann, von Katzenelnbogen · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Katzenelnbogen · Greifenstein, Hofstatt · Greifenstein, Gemeinschaft · Hohenstein · Gießhübel, Höfe · Kemel, Kirchspiel · Greben-Holzhausen

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, Bestätigen von · Gemeinschaften · Hofstätten · Höfe · Kirchspiele · Gülten · Burglehen

Textgrundlage

Regest

Wolf, Lehneurkunden 2

Stückangaben

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7999 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7999> (Stand: 02.06.2026)