Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 14

Dietrich Print erhält einen Teil des Röder Zehnten in Horchheim

Regest-Nr. 7981

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 135v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 98 Nr. 388.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Dietrich Print von Horchheim, Sohn des +Johann Print, mit einein Viertel am Röder Zehnten zu Horchheim, als Mannlehen, wie er es vorn +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Fritag unser lieben frawen abint Assumptionis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Print, Dietrich von Horchheim, Sohn des Johann · Horchhein, Dietrich Print von, Sohn des Johann · Print, Johann, von Horchheim · Horchheim, Johann Print von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Horchheim, Röder Zehnt

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Zehnte · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7981 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7981> (Stand: 09.05.2026)