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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 5
Die Brüder von Frankenstein erhalten 12 Gulden aus Groß-Gerau
Regest-Nr. 7954
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem kaum erkennbarem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Philipp von Frankenstein.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 126v-127r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 91Nr. 361. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Philipp und Hans von Frankenstein mit 12 Gulden Geld aus der Bede zu (Groß-)Gerau als Burglehen zu Rüsselsheim, wie sie diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Mitwochen nach sant Peters tag ad vincula. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Frankenstein, Philipp [II.] von · Frankenstein, Hans von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehen, Bestätigen von · Brüder · Verwandte · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7954 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7954> (Stand: 30.05.2026)

