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Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 Mai 23
Hermann Hund von Saulheim erhält das Burglehen seines Vaters
Regest-Nr. 7942
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 123r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 88 Nr. 349. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hermann Hund von Saulheim mit den Burglehen seines +Vaters Friedrich Hund von Saulheim, nämlich einem Teil an der Mühle Zweifelstein zu (Nieder-)Saulheim und dazugehörigen Gefällen, wie sie dem +Grafen Philipp von Katzenelnbogen für die Ablösung von fünf Mark durch 50 Mark widerlegt und als Lehen empfangen wurden, zugleich mit fünf Mark Geld zu Boppard, die er ebenfalls vom Grafen von Katzenelnbogen hatte, als Burglehen zu Rheinfels.
Fritag nach dem heiligen pfinxstage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hund von Saulheim, Hermann · Hund von Saulheim, Friedrich [II.] · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Weitere Orte
Saulheim · Nieder-Saulheim, Zweifelstein-Mühle · Katzenelnbogen, Grafen · Boppard · Rheinfels
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Burglehen · Lehen, erbliche · Gefälle · Flurnamen · Mühlen · Grafen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7942 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7942> (Stand: 14.05.2026)

