Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 27

Johann Frei von Dehrn erhält eine Gülte aus der Rente in Hadamar

Regest-Nr. 7905

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2064a, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 112r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 80 Nr. 312.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann (Frei) von Dehrn zugleich wegen seines Bruders mit zwei Gulden Geld aus den Renten zu Hadamar als Burglehen zu Hadamar.
Dornstag nach sant Bartholomeus des heyligen aposteln tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dehrn, Johann [II.] Frei von

Weitere Orte

Hadamar, Rente · Hadamar, Burglehen

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Verwandte · Renten · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7905 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7905> (Stand: 14.05.2026)