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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 27
Johann Frei von Dehrn erhält eine Gülte aus der Rente in Hadamar
Regest-Nr. 7905
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2064a, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 112r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 80 Nr. 312. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann (Frei) von Dehrn zugleich wegen seines Bruders mit zwei Gulden Geld aus den Renten zu Hadamar als Burglehen zu Hadamar.
Dornstag nach sant Bartholomeus des heyligen aposteln tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dehrn, Johann [II.] Frei von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Verwandte · Renten · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7905 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7905> (Stand: 14.05.2026)

